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Giebelständiger, zweigeschossiger Fachwerkbau mit dünnen, offenbar zweitverwandten Hölzern aus dem 17. Jahrhundert. Erdgeschoss mit massiven Traufwänden, die auf eine alte Hausstelle hinweisen. Starke Auskragung des Obergeschosses, Blattsassen an Bügen und Schwelle erkennbar. Satteldach mit Aufschiebling, im Giebel Ladeluke
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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