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Traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit sieben Fensterachsen aus der zweiten Hälfte des 18. Jh., in der Mittelachse späteres Zwerchhaus. Obergeschoss kragt leicht gegenüber dem völlig entkernten Erdgeschoss vor. Unter dem Putz ist schlichtes, aber ungestörtes Fachwerk zu vermuten. Satteldach mit Aufschiebling; zweiflüglige Galgenfenster in profilierter Rahmung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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