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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Barbarossastraße 20
Landratsamt
Flur: 10
Flurstück: 537/17

Großer, repräsentativer Verwaltungsbau im Übergangsstil von Historismus zum Jugendstil von 1906. Der zweigeschossige Putzbau auf einem Kellergeschoss aus Sandsteinbossen gliedert sich in einen langgestreckten, traufständigen Bau mit drei eingeschossigen Altanen, einen östlichen Seitenrisalit und einen westlichen, giebelständigen Querbau mit großen geschwungenen Blendgiebeln. Der Wechsel von Putzflächen und reicher Sandsteindekoration in Form von Simsbändern, Fenster- und Türgewänden, Rahmungen der Blendgiebel und figürlichem Schmuck unterstreicht die Bedeutung des Kreishauses. Während der östliche Risalit bereits in den schlichteren, aber geschwungenen Formen des Jugendstils dekoriert ist, werden im westlichen Querhaus noch für Fenstergliederung des Saales im Obergeschoss und einem darüber angeordneten, gewaltigen Wappen die weitaus aufwändigeren historistischen Zierformen der Neorenaissance eingesetzt. Je nach Bedeutung der Räume unterschiedliche Fensterformen, meist hochrechteckige, gekuppelte Kreuzstockfenster aus Sandstein, im östlichen Bau wird das Erdgeschoss von drei sehr hohen, im Obergeschoss von fünf kleinen gereihten Fenstern belichtet.

Der westliche Querbau wird besonders hervorgehoben: Das Erdgeschoss belichten zwei dreibahnige Fenster mit Segmentbögen den Saal, im Obergeschoss eine Reihe von sechs gekuppelten, schmalhohen Fenstern in Form eines fränkischen Erkers auf kleinen Sandsteinkonsolen. Die kräftig profilierten Sandsteingewände sind reich verziert im Stil der Neorenaissance. Auf der leicht vorgezogenen mittleren Achse sitzt ein riesiger Wappenschild in bewegten Formen mit seitlich angeordneten Fruchtgehängen und der Reichskrone als Bekrönung.

Die hohen Schieferdächer werden von zwei schmalen modernen Gaubenbändern belichtet, auf der Hofseite sitzt ein kleiner oktogonaler Dachreiter mit Welscher Haube auf der Südostecke des Daches.

Die Haupteingang zum Gebäude liegt in der westlichen Achse des Längsbaus, über der Haustür steht in einer geschwungenen Supraporte:"Kreishaus - alles Recht richten“. Die seitliche Lage des Eingangs beweist, dass trotz allen Repräsentationsanspruches der Bau in erster Linie als Zweckbau konzipiert war und sich den inneren Strukturen der Büronutzung anpasst.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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