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Dem Straßenraum prägendes, giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus auf hohem Sandsteinkeller in platzartig erweiterter Ecklage zur Altstadt. Das Fachwerkgefüge mit Kurzstreben im Brüstungsbereich und schlichten Diagonalstreben am Eckständer weist auf eine Entstehung um 1800 hin. Ausgebautes Satteldach mit Aufschiebling und stehenden Gauben, evtl. ursprünglich Krüppelwalmdach. Erschliessung über hohe, einhüftige Sandsteintreppe und zweiflügelige Tür mit vergitterten Lichtausschnitten aus dem frühen 20. Jahrhundert. Alle Fenster zweiflügelig mit Oberlicht und Klappläden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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