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Neunachsiges, traufständiges und zweigeschossiges Doppelwohnhaus aus der Mitte des 19. Jahrhundert In der Mittelachse ein dreiachsiges Zwerchhaus, flankiert von zwei stehenden Gauben im Satteldach. Erdgeschoss mit späterem Ladeneinbau teilweise massiv, Obergeschoss und Zwerchhaus Fachwerk verputzt. Auffällig die ungewöhnlich großen Fenster im Obergeschoss, die auf einen ehemaligen großen Saal o.ä. hinweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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