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An die innere Stadtmauer gesetztes, dreigeschossiges Wohnhaus mit 8 regelmäßig angeordneten Fensterachsen und zwei Hauserschliessungen. Der sehr flache Sandsteinbau mit Krüppelwalmdach und zentralem Zwerchhaus datiert in das letzte Drittel des 19. Jahrhundert Durch die modern vereinfachten Fenster und die fehlenden, anhand der Kloben noch nachweisbaren, Klappläden hat der stattliche Bau leider sein Gesicht verloren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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