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Zweigeschossiger, traufständiger Massivbau mit Zwerchhaus in verputztem Fachwerk aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Der sechsachsige Putzbau mit Sandsteingewänden und Sandsteinverblendung im Erdgeschoss - wohl ehemalige Hofdurchfahrt - nimmt die Form die Nachbarhäuser in verputztem Fachwerk auf und bildet somit das Bindeglied zwischen der älteren, der örtlichen Bautradition verhafteten Bebauung, und den neuen, massiven Häusern aus dem späten 19. Jahrhundert
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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