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Auf hohem Sandsteinsockel traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkgebäude aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhundert. Rasterförmige Gliederung des Hauses in sieben Achsen, im Erdgeschoss zwei Außenachsen massiv zugesetzt, vermutlich ehemals Hofdurchfahrt. Schlichtes, kräftiges Fachwerkgefüge mit profilierter Schwelle, Doppelständern, hoher Diagonalstrebe und Kopfeckblatt in der östlichen Außenachse. Fachwerk in der dritten Achse des Obergeschosses sichtbar verändert. Satteldach mit Aufschiebling und drei modernen Gauben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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