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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Brentanostraße 8
  • Brentanostraße 10
Ehemalige Synagoge
Flur: 1
Flurstück: 527/4

Seit 1240 sind Juden in Gelnhausen erwähnt, sie standen im besonderen Schutz des Kaisers und lebten in der Burg. Im Jahre 1349 wurden die Juden für die großen Pestepidemien verantwortlich gemacht und alle Gelnhäuser Juden wurden auf dem Äscher verbrannt. 80 Jahre später lebten wieder jüdische Familien in Gelnhausen, aber bereits 1576 wurden sie aufgrund von Unstimmigkeiten vom Rat aus der Stadt gewiesen. 1601 konnte sich erneut eine jüdische Gemeinde in Gelnhausen etablieren und eine neue Synagoge bauen. Das Gebäude wurde als schlichter, massiver traufständiger Saalbau mit sechs hohen Stichbogenfenstern errichtet. Nach Zerstörungen im Dreißigjährigen Krieg wurde die Synagoge 1736 barock überformt.. Im Inneren wurde ein neuer Thoraschrein in der Männersynagoge eingebaut. Im 19. Jahrhundert erhielt sie eine klassizistische Ausstattung mit feinen radialen Sprossenfenstern und eine zeittypische Ausmalung. (Abbildung aus GN Magazin S.45 einfügen) Bis 1938 diente der Bau als jüdisches Gotteshaus, nach Auflösung der jüdischen Gemeinde wurde er dann wie die meisten Synagogen verkauft und diente u. a. als Lagerhaus. Das vor der Synagoge stehende Schulhaus mit der Rabbinerwohnung, der Mikwe und die Ummauerung mussten 1975 einem Parkplatz weichen. Seither steht das Gebäude frei zur Straße. Nach einer grundlegenden Renovierung wird die Synagoge seit 1986 als kulturelle Begegnungsstätte genutzt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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