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Zweigeschossiger Bruchsteinbau im Vorburgbereich, giebelseitig vorgezogener Altan, Satteldach mit Aufschiebling und schlichtem Fachwerkgiebel. Vermutlich spätmittelalterlicher Bau, der im 19. Jahrhundert mit Abbruchteilen der Kaiserpfalz ausgebaut wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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