Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Teil der westlichen Vorburg der Kaiserpfalz. Die in älteren Plänen noch eingezeichneten zugehörigen Wirtschaftsbauten sind nicht mehr vorhanden.
Winkelförmiges, zweigeschossiges Burgmannenhaus in Mischbauweise, verputzte Traufseite zur Burgstraße neunachsig.
Nordflügel massiver Putzbau in Übergangsformen der Spätgotik zur Renaissance, im Scheitel des rundbogigen, mit spätgotischen Stäbelwerk verzierten Portals auf 1564 datiert. Im Obergeschoss zwischen drei unregelmäßigen angeordneten Fenstern zwei kleine spätgotische Fenster mit Vorhangbögen, unter der Traufe Reste einer Farbfassung der Renaissance. Erdgeschoss des südlichen Flügels mit spitzbogigem Kellerzugang und schlichtem Fachwerkobergeschoss. Barocke Krüppelwalmdächer.
Nach Bauuntersuchungen der technischen Universität Darmstadt sind drei Bauphasen nachweisbar: 1) Bau des Nordflügels als Haupthaus mit rechteckigem Grundriss, um 1350
2) Erweiterung des Haupthauses zum L-förmigen Bau durch Anbau eines Seitenflügels um 1450 (mit Schwalbenschwanzverblattungen)
3) Innere und äußere Verbindung der Baukörper, Datierung 1564 (Vorhangfenster, Eselsrückenbögen).
Die innere Raumdisposition des Hauptgebäudes ließ sich anhand der Befunde mit einiger Sicherheit rekonstruieren: auf einer Halle, die möglicherweise als Pferdestall etc. diente, lag ein großer Raum ohne Zwischenwände. Nach den Sanierungen der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts wird das Gebäude als Museum genutzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |