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Zweigeschossiger, traufständiger Wohnbau aus dem späten 18. Jahrhundert in dreiachsiger, symmetrischer Gliederung, Erdgeschoss massiv, das Obergeschoss verputztes Fachwerk, nördliche Giebelwand wurde später massiv vorgemauert. Satteldach mit Aufschiebling und zentraler Ladeluke.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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