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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohnhaus aus dem späten 18. Jahrhundert, giebelseitig im Erdgeschoss massiv unterfahren.
Kräftig dimensioniertes Fachwerk mit hohen Diagonalstreben, Doppelständern, und profilierten Ortgang, Erschliessung in der Außenachse. Satteldach mit Aufschiebling und ehemaliger Ladeluke.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |