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Breitgelagerter, fünfachsiger Wohnbau aus dem 19. Jahrhundert mit zweiachsigen Anbau über der Toreinfahrt. Erdgeschoss in Sandstein, Obergeschoss in extrem schlichtem, konstruktiven Fachwerk.
Erschliessung in der Mittelachse mit schlichten Sandsteinfenster- und Türgewänden, Galgenfenster mit Klappläden im Erdgeschoss, rundbogige Tordurchfahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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