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Barocker, zweigeschossiger Fachwerkbau aus dem 18. Jahrhundert durch einen großen Vorgarten von der Straße zurückgesetzt. Schlichtes Fachwerk, mit großen, zweiflügeligen Fenstern; Mansarddach mit Aufschiebling, einseitigem Krüppelwalm und profiliertem Traufgesims.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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