Fürstenhofstraße 1
Fürstenhofstraße 1
Fürstenhofstraße 1
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Fürstenhofstraße 1
Ehemaliger Fürstenhof
Flur: 1
Flurstück: 678/5

Ehemals Sitz des pfandherrlichen Amtsmannes und Absteigequartier des Pfandherrn. Zum "Kurfürstentag“, der am 30. Juni 1502 begann und eine Woche dauerte, wurde er als Versammlungsort genutzt. Die Erzbischöfe von Mainz und Köln, der Herzog von Sachsen, die Markgrafen von Baden und Brandenburg waren mit einigen Begleitern zu Besuch. Die restlichen der sieben Kurfürsten fehlten. Die Kurfürsten lagen mit Kaiser Maximilian I. im ständigen Streit und versuchten, sich gegen dessen Zentralgewalt durchzusetzen. Als der Kaiser in Gelnhausen angekündigt wurde, reisten die versammelten Opponenten überraschend ab. 1549 erhielt der Fürstenhof seine heutige Form mit dem Fachwerkobergeschoss. 1669 wurde er Sitz der wittelbachischen Nebenlinie Birkenfeld-Gelnhausen, der später die österreichische Kaiserin "Sissi“ entstammte. Im 19. Jh. war der Fürstenhof Sitz des Amtsgerichtes.

Dreiflüglige Anlage in Mischbauweise im wesentlichen von 1549, Erweiterungen und Umbauten im 18. und 19. Jh. Nach Süden steht das Hauptgebäude auf der inneren Stadtmauer, zur Straße wird es von einer hohen Sandsteinmauer umgeben.

Erdgeschoss und Teile des Obergeschosses massiv mit Eckquaderung. Obergeschoss weitgehend in kräftigem Fachwerk mit Mannfiguren, profilierter Rähmzone und kurzen Diagonalstreben. Fachwerk des Westflügels angepaßt im 19. Jh. errichtet. Östlicher Flügel mit teilweise massivem Obergeschoss, heute zusätzliches zweites Fachwerkobergeschoss. Im Erdgeschoss drei Kreuzstockfenster in profilierten Sandsteingewänden, eines wurde zur heutigen Haustür ausgebrochen.

In der Ostecke des Hofes rechtwinklig zueinander angeordnetes Doppelportal aus der Mitte des 16. Jh. in aufwendigen Renaissanceformen, Zugänge zwischen drei kannelierten Säulen mit Kompositkapitellen und hohen, diamantierten Basen, auf der Eingangsseite mit Löwenköpfen in Form eines Türklopfers. Darüber breit vorkragender, verkröpfter Architrav mit Perlstab, diamantierten Quadern, Karniesgesims und Kymation.

Steile Satteldächer mit Aufschieblingen, kleinen, stehenden Gauben und Krüppelwalmabschluss am Ostflügel.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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