Herlengasse 6
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Herlengasse 6
Flur: 1
Flurstück: 561/5

Klassizistisches, traufständiges und zweigeschossiges Wohnhaus aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Auf einem hohen, mit Sandsteinplatten verkleideten Erdgeschoss ein verputztes Obergeschoss in Fachwerk. Im Erdgeschoss drei zweiflügelige, rundbogige Fenster mit strahlenförmigem Oberlicht und Klappläden. In der westlichen Außenachse eine ungewöhnlich hohe, zweiflügelige Haustür, die mit ihren zwei übereinander angeordneten Oberlichtern die Form und die Scheitellinie der Fenster einhält. Originalverglasung der Oberlichter mit gekreuzten Diagonalstreben und sechszipfliger halber Blüte erhalten. Im Obergeschoss drei Fensterachsen aus je zwei vierflügligen, gekuppelten Fenstern in Holzrahmung. Sämtliche Fenster haben niedrige Schutzgitter, im Erdgeschoss gusseiserne Gitter mit floralen Dekor, im Obergeschoss klassizistische Bandgitter mit Rauten und Knöpfen.

Westlich anschliessend ein zweigeschossiger Flügel in verputzten Fachwerk aus dem frühen 20. Jahrhundert Im Erdgeschoss drei rundbogige Fenster, im Obergeschoss zwei vierflügelige Fenster. Alle Fenster mit Klappläden. Im Keller alte Tonnengewölbe.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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