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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Herzbachweg 2
Weiße Villa
Flur: 4
Flurstück: 99/12

Im Jahre 1862 kam der Gelnhäuser Konrad Heinrich Schöffer (1815-1878) aus den Niederlanden, wo er als Großkaufmann zu Ansehen und Reichtum gekommen war, in seine Heimatstadt zurück und erwarb in der Gemarkung "Zum goldenen Fuß“ mehrere aufgelassene Weinberge als Bauland. Schöffer ließ sich dort eine repräsentative Villa im neoklassizistischen Stil erbauen, die er 1865 mit seiner Familie bezog. Um die Jahrhundertwende wohnte der Consul Carl Becker in dem Anwesen. Später gelangte die sogenannte “Weiße Villa“ in städtischen Besitz, 1949 erwarb der "Evangelische Reichsverband Weibliche Jugend“ das Anwesen. Heute ist die Villa in Privathand und soll saniert werden.

Trotz der inzwischen dichten Bebauung des ehemaligen Parkgeländes beherrscht der große, repräsentative Baukörper die Stadtsilhouette Gelnhausens im Westen. Der Zugang zur Villa über eine aufwändig gestaltete, weiträumige Treppenanlage im Stil von Schlossanlagen beweist bereits den Repräsentationsanspruch des reichen Bauherrn. Nach dem Vorbild italienischer Renaissancevillen flankieren zwei turmartig überhöhte, dreigeschossige und giebelständige Eckbauten den zweigeschossigen Hauptbau der Villa. Hangseitig erhöht zusätzlich ein hohes Sockelgeschoss den Baukörper. Der gesamte Bau gliedert sich streng achsensymmetrisch in fünf Achsen: in die beiden Eckbauten mit je einer Fensterachse und den dreiachsigen Hauptbau. Die Flächen sind durch breite, profilierte Brüstungsbänder, Scheinarchitekturen und Verdachungen strukturiert. Der Bau wurde mit allen im Historismus gängigen Schmuckelementen anspruchsvoll dekoriert. Die extrem flachen Satteldächer und Giebeldreiecke an den Eckbauten unterstreichen die klassizistischen Formen.

An der Südfassade ist jedem Bauteil ein in die Brüstungsbänder integrierter Balkon vorgelegt: der große Balkon im Erdgeschoss auf einem Portikus mit Rechteckstützen, die beiden kleineren im ersten Obergeschoss der Eckbauten auf großen, reich dekorierten Volutenkonsolen. Weithin sichtbar stützen auf den Brüstungen der beiden Balkone jeweils zwei überlebensgroße weibliche Karyatiden in klassischen Gewändern die stark profilierten Fensterverdachungen.

An den dreiachsig gegliederten Giebelseiten ebenfalls ein Balkon auf Säulenportikus, im Obergeschoss Betonung der Mittelachse durch eine Dreierfenstergruppe, z.T. nur als Scheinarchitektur ausgebildet. Bergseitig das Treppenhaus in einem weit vorgeschobenen halbrunden Anbau, die Erschliessung über eine historistische zweiflügelige Eichentür mit Oberlicht und aufgesetztem Giebel. Im inneren eine große Eingangshalle mit Kreuzgratgewölben, die Jochbögen über dreifach gestuften Pilastern und schlichten Kapitellen aufsteigend. Die Sockelzone der Halle mit Sandstein verkleidet, Sandsteintreppe. Decken der Räume im Erdgeschoss mit Stuckrahmen, Efeu- und Fruchtgehängen, die originalen Fußböden in Terazzo, Marmor und Parkett erhalten.

Das parkartig angelegte Gelände mit Sandsteinmauern eingefaßt und terassiert. Alter Baumbestand und ein barockisierender Springbrunnen in Vierpassform sind erhalten.

Innerhalb des Geländes ein zweigeschossiges, traufständiges Wohngebäude mit flachem Walmdach im spätklassizistischen Stil. Schlichter, vierachsiger Bau, Erdgeschoss in Sandstein, Obergeschoss verputzt. Das Erdgeschoss aus Sandstein entstand als Terrassenunterbau im Zusammenhang mit der Villa. Das Obergeschoss wurde später anstelle der Terrasse aufgesetzt. Alle Fenster zweiflügelig mit Klappläden, im Erdgeschoss mit Oberlicht. Erschliessung in der östlichen Außenachse


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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