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Giebelständiges Wohnhaus um 1700 mit massivem, fünfachsigem Erdgeschoss. Obergeschoss und Giebel in schlichtem Fachwerk mit hohen Diagonalstreben und kurzen Gegenstreben aus gebogenen Hölzern. Aufgeschobenes Krüppelwalmdach mit profiliert verbrettertem Ortgang, Im Sandsteinsockel schräg ausladender Kellerhals.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |