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Ehemaliger Hof der Kommende Frankfurt-Sachsenhausen. Kauf von zwei Häusern 1303-04 urkundlich erwähnt, im 16. und 18. Jh. umgebaut. Vor dem Umbau der alten Peterskirche befand sich hier das katholische Gemeindezentrum mit Kirche, Pfarrhaus, Schule und Kindergarten.
Unterhalb des inneren Holztores traufständiges, zweigeschossiger Putzbau mit Eckquaderung, Tür- und Fenstergewänden in Sandstein. Der langgestreckte Bau mit zwei zugesetzten Eingängen in den Kellergeschossen ist sichtbar aus zwei Häusern unter gemeinsamem Krüppelwalmdach mit kleinen spitzgiebligen Gauben zusammengefaßt. Erschliessung in der dritten Außenachse.
Im Inneren Treppengeländer mit Balustergeländer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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