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Schlichter giebelständiger und zweigeschossiger Fachwerkbau in dünnen Hölzern eventuell aus dem späten 18. Jahrhundert, die massive Straßenfassade erst später vorgesetzt, Satteldach mit Aufschiebling, an der Rückseite das barocke Krüppelwalmdach erhalten, niedriger Kellersockel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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