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Zweigeschossiges Wohnhaus in Ecklage, Fachwerk verputzt, Vorderteil mit Krüppelwalmdach aus dem 18. Jahrhundert, der hintere Teil im 19. Jahrhundert angebaut. Unter dem Putz ist aufgrund der Fensterlage ungestörtes Fachwerk zu erwarten.
Als Spolie wiederverwandtes gotisches Fenster mit stehendem Dreipass aus Sandstein, das möglicherweise im Zuge von Renovierungsarbeiten im 19. Jahrhundert eingebaut wurde und aus einer der Barfüßerkirchen stammen könnte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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