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Zweigeschossiges Wohnhaus von 1552 mit massivem Erdgeschoss in Renaissanceformen und verschiefertem Fachwerkobergeschoss. Obergeschoss unter der Verkleidung mit einer Reihung von Andreaskreuzen (vgl. Zeichnung Ruhl, Lintborn).
Erdgeschoss verputzt, mit Eckquaderung, Fenster und Türgewände in Sandstein. Erschliessung traufseitig über reich dekoriertes, segmentbogiges Renaissanceportal in viereckiger Rahmung auf profilierten, mit Eichlaub dekorierten Basen. Über schmaler, profilierter Verdachung halbrunde Supraporte mit Rosette und Hirschkäfer in geschwungener Wappenplatte.
Straßenseitig zwei jeweils gekuppelte Fenster in abgefasten Renaissancegewänden mit auslaufenden Voluten. An den Fenstergewänden des Erdgeschosses teilweise Steinmetzzeichen. Erschliessung des Kellers über rundbogige Tür, im Scheitel wieder das Wappen mit Hirschkäfer, seitlich ein Medaillon mit Frauenkopf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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