Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus, an der Schwelle auf 1600 datiert. Im Kern wohl 1600, das heutige dreizonige Fachwerk aus dem 18. Jahrhundert, traufseitig Mannfiguren an den Bundständern, Giebelseite in schlichtem Fachwerk. Acht Fenster zu der Gruppen zusammengefasst.
Kellergeschoss in Sandsteinquadern, Satteldach mit Aufschiebling.
Seitlich Sandsteintor zum Garten auf 1831 datiert, die Jahreszahlen 1933 und 1976 geben Renovierungsphasen an. Das abschüssige Gartengelände mit hohen Sandsteinmauern terrassiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |