Obere Haitzer Gasse 2
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Obere Haitzer Gasse 2
Flur: 1
Flurstück: 338/1

Traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus, an der Schwelle auf 1600 datiert. Im Kern wohl 1600, das heutige dreizonige Fachwerk aus dem 18. Jahrhundert, traufseitig Mannfiguren an den Bundständern, Giebelseite in schlichtem Fachwerk. Acht Fenster zu der Gruppen zusammengefasst.

Kellergeschoss in Sandsteinquadern, Satteldach mit Aufschiebling.

Seitlich Sandsteintor zum Garten auf 1831 datiert, die Jahreszahlen 1933 und 1976 geben Renovierungsphasen an. Das abschüssige Gartengelände mit hohen Sandsteinmauern terrassiert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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