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Traufständiges, zweigeschossiges Doppelwohnhaus in schlichtem Sichtfachwerk mit gemeinsamem Zwerchhaus. Im Erdgeschoss als Spolie oberer Teil eines rundbogigern Plattenfensters mit Datierung 1596, das Fachwerk 1830 aufgeschlagen. Renovierung 1984, in Sandsteinplatte festgehalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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