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Streng gegliedertes, fünfachsiges und traufständiges Wohnhaus aus dem späten 19. Jahrhundert. Erdgeschoss massiv mit Sandsteingewänden, Obergeschoss in verputztem Fachwerk. Rahmung der Fenster dem Erdgeschoss angepasst. Satteldach mit Aufschiebling. Erschliessung in der südlichen Außenachse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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