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Traufständiges, zweigeschossiges und dreiachsiges Fachwerkhaus aus dem 18. Jahrhundert, komplett verputzt. Im Erdgeschoss inzwischen zugesetzter kleiner, hölzerner Schaufenstereinbau in historistischen Formen um 1890 mit vier kannelierten Holzpilastern auf diamantierten Sockeln, kleine Kapitelle mit Rotuli und Architrav. Solche Ladeneinbauten waren damals häufig und hießen in Bauanträgen oft "Tempelfassaden".
Satteldach mit profiliertem Ortgang und Aufschiebling, in der seitlichen Eingangsachse Gaube als ehemalige Ladeluke mit profiliertem Kranzgesims
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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