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Traufständiges, zweigeschossiges Doppelwohnhaus, die östliche Hälfte in schlichtem Fachwerk mit vier Fensterachsen aus dem späten 18. Jahrhundert, niedriges Satteldach mit schmalem profiliertem Ortgang. Erschliessung im Nachbargebäude.
Zweite, fünfachsige Haushälfte um 1800, massiv mit Tür- und Fenstergewänden in Sandstein, in der Eingangsachse ehemalige Ladeluke mit profiliertem Kranzgesims, höheres Satteldach mit leichtem Aufschiebling und schmalem profiliertem Ortgang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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