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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Obere Haitzer Gasse 28
Flur: 1
Flurstück: 315

Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkhaus aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Sichtfachwerk mit kräftigen Eckständern, im Giebel Lauterbacher Mannfigur am mittleren Bundständer, Rähmzonen profiliert, Krüppelwalmdach mit Aufschiebling. Das hallenartig hohe Erdgeschoss verändert, Sandsteinsockel mit kräftiger Eckquaderung.

Im Erdgeschoss Klappläden aus dem frühen 20. Jahrhundert mit durchbrochenem Luftloch.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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