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Südliche Hälfte des Doppelhauses Nr. 2/3 Im Erdgeschoss fünfachsig, im Obergeschoss vier Fensterachsen wie in Haus Nr. 2. Hauserschliessung über einhüftige Sandsteintreppe und zweiflügelige Haustür mit Oberlicht. In der Südecke des Sockels Kellerzugang. Die zweite Gaubenreihe im Spitzdach stört die Harmonie des großen Barockdaches.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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