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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Obermarkt 7
Rathaus
Flur: 1
Flurstück: 222/2

Ein Privileg Ludwigs des Bayern erlaubte der Stadt 1333 eine überdachte Halle als Kaufhaus zu errichten. Das Gebäude mit Spitzbögen und Maßwerkfenstern im Erdgeschoss dient seit dem 15. Jahrhundert als Rathaus. 1736 wurde es am sogenannten "Hageltag" durch Blitzschlag zerstört und anschließend wiederaufgebaut. Im 19. Jahrhundert Veränderungen (vgl. Zeichnung Bernhard Hundeshagen bei Bickell), 1969-1970 Renovierung.

Stattlicher Rathausbau in barocken Formen am südlichen Rand in den Obermarkt hineinragend.

Verputzter, zweigeschossiger Massivbau mit kräftiger Eckquaderung, Gewänden und Kellergeschoss in Sandsteinquadern. Im Erdgeschoss zwei spitzbogige Arkaden und drei Lanzettfenster mit Maßwerk als Reste der gotischen Halle, im Obergeschoss giebelseitig sechs Fensterachsen mit geohrten Sandsteingewänden, die mittleren drei zu Balkontüren geöffnet; Balkon auf drei großen Sandsteinkonsolen. Traufseitig zur Kuhgasse fünf Achsen mit teilweise gekuppelten Fenstern und abgefasten Sandsteingewänden.

Mansarddach mit zentralem Dachreiter und Uhr zum Markt, typischen Attributen von Rathäusern, im späten 19. Jahrhundert aufgesetzt.

Nach Osten zurückgesetzter, zweigeschossiger Anbau von 1584, dessen Ursprung als Markthalle an den Arkaden und Ladenöffnungen sehr gut ablesbar ist. Es diente außerdem als Stadtwaage und Brauhaus. Die gekuppelten Sandsteinfenster im Halbgeschoss darüber weisen auf ehemalige Kontor- und Lagerräume. Das massive, verputzte Erdgeschoss wird nach oben von einem breiten, profilierten Sandsteingesims abgeschlossen, darüber ein hohes Obergeschoss in kräftigem Fachwerk mit breitbeinigen Mannfiguren. Im Obergeschoss drei Achsen zu je zwei gekuppelten Fenstern, Satteldach mit Aufschiebling und drei stehenden Gauben.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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