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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Obermarkt 24
Ehemalige Bürgerschule, heute Arbeitsamt
Flur: 1
Flurstück: 277/6

Nach Abbruch der Kirche des Franziskanerklosters in den Jahren 1822-1830 wurde an der Stelle 1838 eine neue Bürgerschule errichtet. Die übrigen Klosterbebäude wurden ebenfalls weitestgehend abgebrochen. Anstelle der mittelalterlichen Gebäudegruppe des Klosters prägt seither ein bürgerlicher Bau in der klaren Formensprache ders Klassizismus den Obermarkt als Pendant zum gegenüber liegenden Rathaus.

Verputzter Massivbau zu zehn Achsen mit vierachsigem Zwerchhaus mit vier, durch Kämpfer- und Sohlbankgesims verbundenen Rundbogenfenster mit strahlenförmig angeordneten Sprossen in den Oberlichtern, Kellersockel aus großen Sandsteinquadern. In der jeweils dritten Aussenachse zwei leicht vorspringende Balkone mit Pilasterrahmung und flacher Verdachung, im Sturz die Jahreszahl 1838 und mittig gesetztes Wappen. Flaches Walmdach mit leichtem Aufschiebling, hölzerner Ortgang mit geschnitzten Rosetten, das Zwerchhaus flankierend je zwei spitzgieblige Gauben. Erschliessung an der Rückseite.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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