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Traufständiges, zweigeschossiges und dreiachsiges Wohnhaus aus dem 18. Jahrhundert in einfachem Sichtfachwerk. Kniestock und Zwerchhaus später aufgesetzt, Dach erneuert. Erschliessung in der linken Achse mit kleiner Außentreppe in Sandstein, verputzter, massiver Kellersockel mit niedrigem, rundbogigem Zugang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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