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Nördliche Hälfte des langgestreckten, traufständigen und zweigeschossigen Wohnhauses aus dem 19. Jahrhundert. Schlichtes Fachwerk mit durchlaufender, partiell erneuerter Schwelle. Satteldach mit Aufschiebling und verbrettertem Ortgang. Erdgeschoss durch modernen Ladeneinbau verändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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