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Schmales giebelständiges und dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus, nach dendrochronologischem Gutachten erbaut im Jahr 1714. Massives Erdgeschoss, darüber zwei vorkragende Geschosse in verputztem Fachwerk. Satteldach mit Aufschiebling und Ladeluke im Giebel. Erschließung in der Seitenachse durch schöne klassizistische Haustür mit diagonalen Rauten, originaler Griffolive und kleinteiligem Oberlicht. Unter dem modernen Putz ist weitgehend originales Fachwerk zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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