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Zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkhaus von 1775. Einfaches Zierfachwerk mit kurzen und hohen Diagonalstreben, profilierten Rähmzonen und kräftigen Eckständern. An einem der Eckständer kleine Ritzzeichnung, die einen Druidenfuß darstellt und die Datierung 1775. Sowohl im Erd- als auch im Obergeschoss die fünf Fenster zu zwei Gruppen von drei und zwei Fenstern zusammengefasst.
Satteldach modern angehoben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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