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Traufständiger Klinkerbau mit zentralem Erker, ursprünglich zweigeschossig, flankiert von turmartig hochragenden dreigeschossigen giebelständigen Eckbauten. Die repräsentative Wirkung wurde durch Erhöhung des Daches des traufständigen Hauptbaues zerstört und unharmonisch dreigeschossig. Auf Sandsteinsockel zwei fünfachsige Geschosse mit jeweils gekuppelten Fenstern in den Außenachsen. Im Obergeschoss Betonung der Mittelachse durch Erker mit aufgesetztem Balkon auf Sandsteinkonsolen. Gliederung des Hauses durch Simsbänder, Fenster- und Türgewände sowie Verdachungen in Sandstein.
Auf den Kopfbauten die originalen Krüppelwalmdächer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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