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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Philipp-Reis-Straße 3
Ehemaliges Elektrizitätswerk
Flur: 4
Flurstück: 1428/4

Im Jahre 1899 fasste der Rat der Stadt Gelnhausen den Beschluss, ein eigenes Elektrizitätswerk zu bauen und damit nicht nur die seit 1869 mit Petroleum betriebene Straßenbeleuchtung umzustellen, sondern auch die Haushalte, Handwerks- und Industriebetriebe mit Gleichstrom zu versorgen. Als Generalunternehmer erhielt die von Ludwig Wilhelm Schöffer gemeinsam mit Achilles de Kothinsky gegründete Electrizitäts-Gesellschaft Gelnhausen mbH. den Auftrag zum Bau des Werkes. Am 1. Oktober 1901 wurde das neue Elektrizitätswerk in der Philipp-Reis-Straße in Betrieb genommen. Mit einer Dampfmaschine wurde dort Gleichstrom mit einer Spannung von 110 bzw. 220 Volt erzeugt. Der Baubeginn des neuen Werkes wurde am 24. Juni 1901 gefeiert. Am 12. September erschien die Ankündigung in der Tageszeitung: " Große Wunder: Telegraphie und Licht - der Radfahrverein Barbarossa verweist auf sein am kommenden Sonntag stattfindendes Saalfest. Zum erstenmal wird der festlich dekorierte Saal im electrischen Bogenlicht erstrahlen." Als erster Straßenabschnitt wurde der Weg vom Hotel "Deutsches Haus" nach Altenhasslau zu der dort ansässigen Elektrizitätsfabrik beleuchtet, damit die im Deutschen Haus wohnenden Direktoren und leitenden Beamten nicht im Dunklen zur Nachtschicht laufen mussten. Damit hatte Gelnhausen die erste elektrische Straßenbeleuchtung in allen deutschen Mittel- und Kleinstädten. Trotz der für uns unvorstellbar hohen Stromkosten bezogen Ende des Jahres 1901 schon 224 Haushalte in Gelnhausen Strom für die Beleuchtung. Im Jahre 1922 wurde das Elektrizitätswerk Gelnhausen an die Überlandzentrale angeschlossen. Seit 1926 wurde im Elektrizitätswerk Gelnhausen kein eigener Strom mehr hergestellt.

Industriebau in historisierenden Formen von 1901. Eingeschossige, traufständige Maschinenhalle mit leicht vorspringendem Mittelrisalit und Zwerchhaus, anschliessend giebelständiges, zweigeschossiges Verwaltungsgebäude. Putzbauten in reich dekorierten Formen des neoromanischen Historismus, Fassadengliederung durch umlaufende Simsbänder, Ecklisenen, Schaugiebel mit Konsolen, getreppten Giebelbändern und Kugelbekrönung in Sandstein; Fenstergewände mit profilierten Stichbögen, Kämpfern und Schlusssteinen. Zugang zur Halle durch zweiflüglige, historistische Tür mit Lichtausschnitten, schmiedeeisernen Gittern, Segmentbogen und Oberlicht. Satteldächer, im Verwaltungsbau mit Kniestock und vier stehenden Dachgauben. Ein sehr schönes und gut erhaltenes Denkmal der technischen Entwicklung um 1900.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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