Philipp-Reis-Straße
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Philipp-Reis-Straße
  • Philipp-Reis-Straße 9
  • Philipp-Reis-Straße 7
Ehemaliger Stadtfriedhof
Flur: 1, 4
Flurstück: 768/36, 1378, 1397/7

Sandsteinmauer mit rundbogigen Durchgang, Sandsteintreppe und schmiedeeisernem Torgitter. Der Zugang führte in den ehemaligen Stadtfriedhof, der sich südlich erstreckte.

Nach seiner Verlegung blieben hier aber zahlreiche aufwändige Grabmäler des späten 19. und frühen zwanzigsten Jahrhunderts von namhaften Gelnhäuser Familien erhalten. Sie sind entweder an die Mauer angelehnt oder in die Mauer eingelassen. Etliche Grabplatten lassen sich aufgrund des verwitterten Zustandes nicht mehr lesen.

1) Grabplatte der Familie Kees von 1854. Auf gerahmtem Sockel hochrechteckige Sandsteinplatte mit Giebelverdachung in schlichten, spätklassizistischen Formen. Relief mit Efeukranz im Giebel weitgehend abgewittert

2) Sandsteinrahmen mit Palmwedeln, einem Herz, Anker und Kreuz in Wappenform kombiniert. Innen war in einen verkröpften profilierten Rahmen eine Schrifttafel vermutlich aus dunklem Granit eingelassen, die inzwischen fehlt. Am Rand sind einige Daten aus dem ausgehenden 19. Jahrhundert erkennbar.

3) Hochrechteckige Grabplatte aus hellem Sandstein mit schmal abfasten Kanten und erhabenem lateinischen Kreuz im Zentrum. Schrift wegen Verwitterung nicht mehr lesbar.

4) Hochrechteckige gerahmte Sandsteinplatte mit neogotischem, spitzbogigem Abschluß auf flachem Sockel. Im Bogenfeld schwach erkennbarer, vierzipfliger Stern, Die Schrift auf der Tafel ist nicht mehr lesbar. Das Grabmal dürfte aus den sechziger Jahren des 19. Jahrhundert stammen.

5)Grabmal von Johann Bindernagel und seiner Ehefrau aus Niederrodenbach. Sandsteinplatte mit teilweise verwitterter Schrift in einer strengen Ädikula mit rechteckigen Pilastern und gerahmtem Giebel. Architrav mit Mäander dekoriert, im Giebeldreieck ein kleines lateinisches Kreuz.

6) Grabmal der Familie Emmel. Sandsteinrahmung, Sockelzone imitiert scharfkantig geschlagenen Sandsteinbruch. Die schwarze Granittafel mit den Namen der Toten liegt am Boden. Das Grabmal entstand 1887.

7) Grabstätte in Form einer tiefen Grotte aus Lungenbasalt; im Inneren Sandsteinplatte mit Anker und Kreuz - Glaube und Hoffnung - über einer wappenförmigen Tafel, die ehemals die Namen der Toten trug.

8) Grabmal des kaiserlichen Postdirektors August Peter Hahn und seiner Ehefrau Bernhardine, 1893. Aufwändige Ädikula vor einer gebänderten Sandsteinwand. Im Gegensatz zu den schlichten, spätklassizistischen Ädikulen der Nachbargräber sind die Kapitelle der Pilaster und der Giebel im Stil des Historismus stark plastisch mit antiken Ornamenten geschmückt. Im Zentrum eine schwarze Granitplatte mit den Namen der Verstorbenen.

9)Grabstätte der Familie Illig um 1900. Hochrechteckiger Kubus aus Sandsteinrustika auf einem Sockel, der wie bei dem Grab Emmel scharfkantigen Sandsteinbruch imitiert. Im Zentrum eingelassen eine schwarze Granitplatte mit den Namen der Toten.

10) Grabmal der Familie Kalbfleisch in ungewöhnlich biedermeierlichen Formen. Flach reliefierte Sandsteinplatten durch Rahmung in Sockelzone und zwei Wappenplatten eingeteilt. Darüber breitgelagerte Verdachung aus zwei vorkragenden, übereinandergesetzten Platten. Untere Platte mit Schmetterling, Christstern und Margariten dekoriert, Verdachung mit angedeutetem Rundbogen und zwei lateinischen Kreuzen.

g, k

11) Grabstätte der Familie Mahla von 1887. Sandsteinrahmung in Form einer reich dekorierten Ädikula mit rundbogiger Verdachung. Im Sockel und Mittelteil schwarze Granitplatten mit den Namen der Verstorbenen.

12) Schlichtes Sandsteinkreuz mit profilierter Rahmung, Schrift weitgehend abgewittert. Der Beruf des Verstorbenen wird mit Metzgereister angegeben.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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