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Zweigeschossiges, dreiachsiges Fachwerkhaus aus dem späten 18. Jahrhundert traufständig zur Straße. Sichtfachwerk mit breiter, profilierter Rähmzone, halben Mannfiguren an den Eckständern, Kurzstreben in den Brüstungen und Doppelständern. Satteldach mit Zwerchhaus und stehenden Gauben modern umgestaltet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |