Röther Gasse 21
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Röther Gasse 21
Ehemalige Spitalskirche
Flur: 1
Flurstück: 624/3

Aufgrund einer Stiftung wurde 1233 ausserhalb des alten Mauerringes das Spital "Zum Heiligen Geist“gegründet. Es wurde von dem 1198 durch Papst Innozens III. anerkannten Heilig-Geist-Orden geführt. Bereits in der Gründungszeit soll es zu Streit zwischen dem Kloster Selbold und den Heilig-Geist-Brüdern von Stephansfeld (Elsass) wegen der Führung des Hospitals gekommen sein (vermutlich handelte es sich um finanzielle Probleme, ähnlich wie bei der Peterskirche), 1234 entschied ein Brief des Papstes Gregor IX. diesen Streit zugunsten von Selbold, denn das Hospital lag mit seiner Kirche im Pfarrsprengel des Klosters. Nach der Reformation fiel das Hospital 1543 mit all seinem Besitz an die Stadt, die aus dem weit verstreuten Spitalgut das Hospital weiter finanzierte. Auch die Einnahmen aus den Gebäuden des säkularisierten Franziskanerklosters und den Gütern des Klosters Himmelau wurden an das städtische Spital überwiesen. 1566 werden Henne Lobsack von Rodheim, 1569 Balthasar Arnold und 1584 Hans Appel von Wirtheim als Spitalmeister genannt. Um die Führung des Hospitals kam es öfter zwischen dem Rat der Stadt und den Hospitalmeistern zu Streit. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde das Hospital wieder hergestellt und von der Stadt geführt. Sie übertrug die Leitung dem Ratsherrn und kaiserlichen Postverwalter Ludwig Adolf Fabrizius per Vertrag am 22. 2. 1712, dem Georg Friedrich Fabrizius 1788 im Amt folgte. Seine Tochter heiratete Georg Friedrich Reuel, dessen Erben das Hospital am 22.10.1852 für 15.875,55 Gulden kauften. In der Folgezeit wurde die Hospitalskirche zu dem heutigen Wohnhaus umgebaut (nach Unterlagen von Bickel, Pfarrer Junghans und Kantor Trupp).

Traufständiger, zweigeschossiger Putzbau mit großer Apsis im Osten, heute im Langhaus zwei Wohngeschosse in gotisierenden Formen aus dem späten 19. Jahrhundert. In der Eingangsachse spitzbogige Tür und Fenster mit neogotischem Maßwerk. Ähnlich wie bei der Augustaschule wurde hier mit den gotisierenden Architekturformen der historische Bau rezipiert. In der Apsis Reste von rundbogigen Fenstern und an der Südseite ein Strebepfeiler erhalten. Bei der letzten Putzsanierung wurden die gotischen Architekturdetails sichtbar.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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