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Ehemals zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkhaus um 1800, im 19. Jahrhundert um ein Geschoss erhöht und zur Lambertusgasse erweitert. Sieben gleichmäßig angeordnete Fensterachsen in rein konstruktivem Fachwerk, flach geneigtes Walmdach mit breitem, verschiefertem Frontispiz, rückwärtige Traufe schräg abfallend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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