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Das Straßenbild prägender, winkelförmiger Fachwerkbau in Ecklage um 1800. Auf massivem Erdgeschoss zwei fünfachsige Obergeschosse in einfachem Sichtfachwerk mit hohen und kurzen Diagonalstreben. Erschliessung in der Fürstenhofstraße über eine breite zweiflüglige Haustür mit Oberlicht, Satteldach mit Aufschiebling und Zahnschnittleiste am profilierten Ortgang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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