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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus aus dem 18. Jahrhundert. Auf massivem Erdgeschoss ein leicht vorkragendes Obergeschoss in verschiefertem Fachwerk mit vier gereihten Fenstern. Traufseitig sind Strohlehmstakung als Ausfachung noch erkennbar. Satteldach mit Aufschiebling. Unter dem Schieferbehang ist ungestörtes Fachwerk zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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