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Massiver, giebelständiger Sandsteinbau aus dem späten 19. Jahrhundert. Über modern verändertem Erdgeschoss ein Obergeschoss mit fünf regelmäßig angeordneten Fensterachsen in schlichten, abgefasten Sandsteingewänden. Satteldach mit weitem Überstand auf profilierten Bügen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |