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Unmittelbar nach seiner Zerstörung durch Jagdbomber am 19. März 1945 wurde das ehemalige mittelalterliche Fachwerkhaus in massiver Bauweise rekonstruierend wiederaufgebaut. Erhalten vom Vorgängerbau blieb nur der kleine straßenseitige Gewölbekeller. Abgesehen von diesem Keller ist nur das äußere Erscheinungsbild des Hauses von denkmalpflegerischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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