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Aus zwei ehemals giebelständigen, schmalen Häusern aus dem 18. Jahrhundert zusammengebautes, traufständiges Gebäude. Über modern ausgehöhltem Erdgeschoss der südliche Hausteil mit drei gekuppelten Fenstern und gebogenen Diagonalstreben an den Eckständern. Nördlicher Hausteil mit Doppelständern und kurzen senkrechten Streben in den Brüstungen. Satteldach mit Aufschiebling, in der Mittelachse kleine Ladeluke.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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