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Gerahmte, zweiflügelige Haustür mit Lichtausschnitten, pilasterförmigen Anschlagleisten und geteiltem Oberlicht aus dem Ende des 19. Jahrhunderts. Die Tür rezipiert in schlichter Handwerksarbeit die in Gelnhausen verbreiteten klassizistischen Haustürformen des 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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