Seestraße 15
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Seestraße 15
Flur: 1
Flurstück: 775/1

Zweigeschossiges Klinkerwohnhaus mit Mittelrisalit und großem, ins Dachgeschoss hochgezogenen Fachwerkerker um 1900. Die gelbe Fassade reich dekoriert mit roten Klinkerelementen und einem deutschen Band als Stockwerksgliederung. Fenster und Türgewände aus profilierten Formziegeln, sämtliche Fenster mit Stichbögen, Schlusssteinen und angedeuteten Ohren in rustiziertem Sandstein. Der zweigeschossige, polygonal vortretende Fachwerkerker ist ebenfalls reich geschmückt mit historistisch modifizierten Schmuckformen. Erschliessung über aufwändige Haustür mit Lichtausschnitten und floralen Eisengittern.

Im Satteldach flankieren zwei Gauben unter kleinen Krüppelwalmdächern das Zwerchhaus. Das Zwerchhaus mit weit überstehendem, gestuften Satteldach auf Freigespärre.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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