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Dreigeschossiger, traufständiger Fachwerkbau von 1762. Dreiachsige Fassade mit gekuppelten Fenstern in den Aussenachsen, Fachwerk im Erdgeschoss mit kräftigen, gebogenen Diagonalstreben. Zweites Obergeschoss wie beim Nachbarhaus im 19. Jahrhundert in dünnen Hölzern aufgesetzt. In den Obergeschossen hohe Galgenfenster. Breites, flach geneigtes Krüppelwalmdach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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